Gerichtsentscheidungen und rechtliche Informationen

 

Beamtenrecht

- Konkurrentenstreitverfahren

1. Beschluß Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 19.10.2004
(Az.: 9G 2278/04):

Versäumt der Dienstherr die Eignung und Befähigung der Konkurrenten nach Maßgabe der einzelnen Merkmale des in der Stellenausschreibung angegebenen Anforderungsprofils festzustellen, gegeneinander abzuwägen und vergleichend zu bewerten, liegt darin ein Fehler, der zur Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens führt.

2. Beschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23.02.2006

(Az.: 9G 5505/05); Zuordnung höherwertiger Planstellen

Ein Beförderungsauswahlverfahren ist fehlerhaft, wenn der Zuordnung einer freien und höherwertigen Planstelle zu einem Dienstposten keine Stellenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung im Sinne der §§ 18,25 BBesG stattfindet. Dabei sind die Funktionen des künftigen Dienstposteninhabers sachgerecht nach objektiven Kriterien und unabhängig von einer irgendwie gearteten Beförderungswürdigkeit zu beurteilen, vgl. auch HessVGH Beschluß vom 30.12.2004 - 1 TG 3867/04.

3. Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.06.2006

(Az.: 1 TG 698/06); Dienstpostenbewertung

Das Unterbleiben einer vorherigen Dienstpostenbewertung stellt auch in denjenigen Fällen einen Verfahrensmangel der Personalauswahl dar, in denen Beförderungsplanstellen ohne Zuordnung zu einem bestimmten Dienstposten im Wege der sog. Topfwirtschaft vergeben werden.

Zivilrecht

- Schmerzensgeld bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil Landgericht Frankfurt am Main vom 07.03.2011 (Az.: 2-04 O 584/09)

Erklärt ein höherer Dienstvorgesetzter anlässlich einer Mitarbeiterbesprechung, dass ihr Dienststellenleiter in kriminelle Machenschaften verstrickt sei und er deshalb nicht mehr in den Dienst zurückkehren werden, so stellt dies eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar. Derartige Äußerungen können nicht mehr als sachliche Information gewertet werden, sondern enthalten eine rufschädigende Vorverurteilung, die eine Schmerzensgeldzahlung zur Folge hat.