Harald F. Nolte

geboren 1949, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Selbstständiger Rechtsanwalt seit 1981. Vertretungsberechtigt an allen deutschen Gerichten mit Ausnahme der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes. Umfangreiche Prozesserfahrung, insbesondere beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main und den Verwaltungsgerichten.

 

In Bürogemeinschaft seit 1998 mit Rechtsanwalt Joachim Schwammborn.